DATENSCHUTZERKLÄRUNG:
1. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie zu, dass wir diese gem. der EU-Datenschutzgrundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz sowie § 298 SGB III speichern dürfen. Eine Weiterleitung an Arbeitgeber im Rahmen eines Vermittlungsvorschlages erfolgt erst nach Abschluss eines Arbeitsvermittlungsvertrages gemäß § 296 SGB III und Ihrer schriftlichen Einwilligung. Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Daten erfolgt selbstverständlich nicht.
2. Bei Nichtzustandekommen eines Vermittlungsvertrages löschen wir Ihre elektronisch übermittelten Daten vollständig. Schriftliche Unterlagen werden von einem zertifizierten Datenschutzunternehmen vernichtet, soweit Sie keinen ausreichend frankierten Rückumschlag beigelegt haben und wir Ihnen die schriftliche Bewerbung zurücksenden.
3. Nach Abschluss eines Vermittlungsvertrages löschen bzw. vernichten wir Ihre Daten wie im Punkt 2 beschrieben, falls eine Vermittlung nicht zustande gekommen und der Vermittlungsvertrag beendet worden ist.
4. Nach erfolgreicher Vermittlungstätigkeit löschen bzw. vernichten wir Ihre Daten wie im Punkt 2 beschrieben, falls uns keine Aufbewahrungspflicht trifft. Wir müssen danach für die Dauer von 3 Jahren den Vermittlungsvertrag, die sogenannte Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung des Arbeitgebers sowie die Abrechnungsunterlagen für Kontrollen durch die Bundesagentur für Arbeit aufbewahren, soweit wir mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – Maßnahme Private Arbeitsvermittlung für Sie tätig waren. Für die Dauer von 10 Jahren bewahren wir für das Finanzamt unseren Vermittlungsvertrag sowie die Abrechnungsunterlagen auf.
5. Sie haben jederzeit ein Auskunftsrecht über Ihre gespeicherten Daten. (Anschrift wie im Impressum hinterlegt)